Betreuungsvereinbarung & AGBs
„Eure Hebamme – Eli Candussi“

 

  1. Allgemeines
    • Elisabeth Candussi, BSc ist Kindergartenpädagogin, freiberufliche Hebamme und im Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums mit der Zahl 2800 einge­tragen.
    • Elisabeth Candussi bietet als freiberufliche Hebamme „Eure Hebamme- Eli Candussi“ Vor- und Nachsorge sowie individuelle Angebote an.
    • Mit vorliegender Betreuungsvereinbarung zwischen „Eure Hebamme- Eli Candussi“ (im Weiteren als „Wahlhebamme“ bezeichnet) und der Schwangeren/Wöch­­nerin (im Weiteren als „Kundin* bezeichnet) wird die Betreuung gemäß nachfolgenden Bestimmungen geregelt.
    • Die Schreibweise Kundin* wird gewählt, um weibliche, männliche und nichtbinäre Geschlechtsidentitäten in diese Vereinbarung zu inkludieren.

 

  1. Kompetenzprofil
    • Angebot in der Schwangerschaft: Beratung und Begleitung bei Schwangerschaftsverlust im 1. Trimenon, Kostenloses Mutter-Kind-Pass Beratungsgespräch mit Kassenvertrag, Vorsorge, Stillvorbereitung, Stillvorbereitungskurse, Yoga in der Schwangerschaft, und K-Taping, Geburtsvorbereitung in Gruppen oder Einzel (ein Paar/eine Person)
    • Angebot im Wochenbett: Nachsorge, Stillberatung, Entwicklungsbegleitung in den ersten Lebensjahren (Reformpädagogisches Fachwissen), Rückbildungskurse

 

  1. Beratungsthemenkatalog

Bei jedem Hausbesuch beraten und informiert die Wahlhebamme zu den unterschiedlichsten Themen. Aus dem Themenpool (in alphabetischer Reihenfolge) kann nach Absprache mit der Wahlhebamme zusätzlich gewählt werden.

  • Alkohol und Stillen
  • Andere Suchtmittel
  • Beikost Einführung
  • Ernährung im Wochenbett (ersten 40 Tage)
  • Ernährung in der Schwangerschaft und Supplemente
  • Ernährung und Stillen
  • Erste Spielsachen- nach Pikler und Montessori
  • Gewinnung und Aufbewahrung von Muttermilch
  • Kindliche Bewegungsentwicklung
  • Kindliche Autonomie und Unversehrtheit
  • Milchstau, Mastitis etc.
  • Pränataldiagnostik
  • Psychische Erkrankungen im Wochenbett (Wochenbettdepression, Baby Blues etc.)
  • Rauchen in der Schwangerschaft (aktiv und passiv)
  • Rauchen im Wochenbett (aktiv und passiv)
  • Rückbildungsübungen
  • Schlafumgebung des Kindes
  • Sexualität in der Schwangerschaft
  • Sexualität und Verhütung im Wochenbett und in der ersten Zeit nach der Geburt
  • Stillen, die erste Zeit
  • Sport nach der Geburt
  • Stoffwindeln
  • Tragetuch und Tragehilfen
  • Tandemstillen
  • Unterstützung im Alltag
  • Verhalten bei Geburtsverletzungen
  • Vorbereitung auf die erste Zeit mit dem Baby
  • Windelfrei
  • Wochenbett halten, für einen entspannten Start
  • Zubereitung und Füttern von Säuglingsnahrung
  • Zungenbändchen
  • Zwillinge/Mehrlinge

Die Inhalte dieser Themen werden mindestens einmal im Jahr aktualisiert und gegebenenfalls ergänzt.

 

  1. Anspruch auf Hebammenbetreuung & Übernahme der Krankenkasse
    • Die Krankenkasse erstattet 80% vom Kassentarif bei zwei Terminen in der Schwanger­schaft (sofern eine ambulante Geburt geplant ist) und bei Terminen im Wochenbett bis zur achten Lebenswoche. Bei einer ambulanten Geburt (Entlassung am Entbindungsdatum) leistet die Krankenkasse Kostenerstattung für zwölf Hausbesuche im Wochenbett. Bei einem längeren Klinikaufenthalt reduziert sich die Gesamtanspruchsanzahl um die Tage des Klinikaufenthalts. Nach dem fünften Tag nach der Geburt besteht jedoch immer Anspruch auf bis zu sieben Hausbesuche innerhalb der ersten acht Lebenswochen. Grund­sätzlich kann eine Hebamme Familien über das gesamte erste Lebensjahr begleiten. Tägliche Hausbesuche bis zum 5. Lebenstag des Kindes sind notwendig um einen Verlauf beobachten zu können (müssen nicht alle durch die Hebamme stattfinden, zb.: Frau ist auf der Wochenbettstation einer Klinik für 3 Tage, dann werden Hausbesuch am 4. und 5. Tag nach der Geburt, von der Hebamme durchgeführt). Darüber hinaus finden Besuche nach medizinischer Notwendigkeit oder persönlichem Bedarf statt.
    • Für Besuche nach der achten Lebenswoche gelten die Tarife siehe Punkt 15. Ein Zuschuss der Krankenkassen ist dabei nicht mehr vorgesehen.

 

  1. Aufgaben der Wahlhebammen im Wochenbett
    • Untersuchungen bei der Wöchnerin: Kontrolle des Allgemeinzustandes physisch (Blut­druck, Puls etc.) und psychisch, Kontrolle und Förderung der Laktation (Milchbildung), der Lochien (Wochenfluss) und der Involution (Rückbildung)
    • Untersuchungen beim Neugeborenen: Kontrolle des Allgemein- und Ernährungs­zustandes, Saug-Stillverhalten, Gewichtskontrollen, orale Gabe von Vitamin K und die kapillare Blutabnahme für die Stoffwechselunter­suchung (PKU) am 3. Lebenstag (falls von den Eltern erwünscht).

 

  1. Mitwirkungspflichten der Kundin*
    • Die Kundin* ist verpflichtet, der Wahlhebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus Sicht der Wahlhebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Kundin*, sowie der Neugeborenen und Säuglinge notwendig sind. Die Wahlhebamme muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Kundin* mitgeteilt bekommen, allen voran über gesundheitliche Beschwerden, Allergien, Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen.
    • Ein Termin für die Mutter-Kind-Pass Untersuchung (U2), notwendig in der 1. Lebenswoche, muss bei den zuständigen Fachpersonen selbst vereinbart werden. Termine für Hüftultra­schall und Hörkontrolle sind ebenfalls selbst zu organisieren, falls gewünscht.
    • Die Kundin* hat der Wahlhebamme im Rahmen der Erstanamnese alle nötigen Informa­tionen zu erteilen. Diese Mitwirkungspflicht trifft auch bei den darauffolgenden Anam­nesen zu.
    • Die Kundin* verpflichtet sich, der Wahlhebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten (Wohnsitz, Namensänderung, Versicherungsveränderung usw.) sowie ihren Gesundheitszustand unverzüglich mitzuteilen.
    • Die Wahlhebamme kann von der Betreuungsvereinbarung zurücktreten, wenn die Kundin* ihre Mitwirkungspflichten verletzt.
    • Die Kundin* oder eine von ihr beauftragte dritte Person ist verpflichtet, die Wahl­hebamme über die Geburt des Kindes sowie über den geplanten Entlassungstag aus der Klinik, vor dem nach Hause gehen zu informieren. Bei ambulanter Geburt innerhalb von sechs Stunden nach der Geburt. Bei allen anderen Geburten innerhalb von 24 Stunden.
    • Das Screening Kärtchen der Neugeborenenblutabnahme ist selbstverantwortlich einge­schrieben aufzugeben.

 

  1. Vertragsabschluss
    • Die Betreuungsvereinbarung zwischen der Wahlhebamme und der Kundin* tritt nach gegenseitiger Unterzeichnung bei einem persönlichen Gespräch in Kraft.
    • Bei Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Wochenbettbetreuung behält sich die Wahlhebamme einen Kostenersatz von € 250 vor. Die Kosten werden von der Kranken­kasse nicht rückerstattet.

 

  1. Vertragsauflösung
    • Beide Vertragsparteien sind berechtigt, ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung (per Mail) die gegenständliche Be­treuungsvereinbarung aufzulösen.
    • Der Kostenanspruch der Wahlhebammen für die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen bleibt bei Vertragsauflösung bestehen.
    • Bei einer Vertragsauflösung nach der Geburt wird als Entschädigung 250€ für den Zahlungsentgang berechnet, da der Betreuungsplatz fixiert war.
    • Die Wahlhebamme hat bei Vertragsauflösung von ihrer Seite die entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten zu berücksichtigen. Sie ist nicht verpflichtet, die Kundin* bei der Suche nach einer neuen Hebamme zu unterstützen.
    • Die Wahlhebamme ist berechtigt, die Betreuung abzubrechen, wenn die Kundin* ihre Mitwirkungspflicht verletzt, d.h. die Beratungsinhalte negiert und wichtige Behandlungs­empfehlungen bzw. Therapiemaßnahmen nicht umsetzt und dadurch das Kindswohl bzw. der Gesundheitszustand der Mutter gefährdet ist, oder erforderliche Auskünfte zur Anam­nese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden. In diesem Fall ist die Schriftform nicht erforderlich.

 

 

  1. Termine
    • Die jeweiligen Termine werden mit der Kundin* gesondert vereinbart.
    • Die Regel- Hausbesuchszeiten sind von Mittwoch bis Montag von 08:00-18:00 (Dienstags finden keine Hausbesuche statt). Da die Fahrtenroute der jeweiligen Arbeitstage von der Wahlhebamme immer ressourcenschonend geplant wird, erhält die Kundin* in den ersten acht Wochen postpartal (nach der Geburt) das jeweilige Datum des nächsten Besuches und einen ungefähren Zeitrahmen (morgens 8-11 Uhr, vormittags 11-14 Uhr oder nachmittags 14-17 Uhr) genannt.

Damit gewährleistet die Wahlhebamme eine Betreuung ohne Zeitstress durch genau einzuhaltende Termine. Die Kundin* kann Präferenzen nennen, auf die bei Möglichkeit auch eingegangen wird.

  • Der erste gebührenpflichtige Wochenbettbesuch findet spätestens am darauffolgenden Tag nach der Klinikentlassung statt.
  • Sollte ein Termin von Seiten der Kundin* nicht wahrgenommen werden können, so muss dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Wahlhebamme telefonisch mitgeteilt und der Termin verschoben werden, wenn dies dem Gesundheitszustand des Kindes oder der Kundin* zuträglich ist. Wird der Termin nicht in oben angeführter Frist abgesagt oder unentschuldigt überhaupt nicht wahrgenommen, so wird das vereinbarte Honorar pro Behandlungsstunde dennoch fällig. Bei Terminabsage wegen erfolgter Geburt der Kundin* werden keine Kosten fällig. Die Krankenkasse übernimmt dafür keine Kosten.
  • Bei Absage des Termins durch die Wahlhebamme, wird bei Bedarf ein Ersatztermin angeboten und der entfallene Termin nicht verrechnet.
  • Bei einer ambulanten Entlassung und/oder einer vorzeitigen Entlassung vor dem 5. Lebenstag des Kindes, behält sich die Wahlhebamme vor, täglich einen Hausbesuch bis zum einschließlich 5. Lebenstag zu machen, damit die Kundin* und ihr Neugeborenes bestmöglich versorgt und begleitet sind. Weitere Besuche obliegen der medizinischen Notwendigkeit oder dem Wunsch der Kundin*. Mit Unterschrift der Betreuungsverein­barung erklärt sich die Kundin* mit dieser Regelung einverstanden.

 

  1. Erreichbarkeit
    • Die Wahlhebamme ist von Montag-Freitag von 8.00-17.00 Uhr per Telefon, SMS oder E-Mail erreichbar. An den Wochenenden (Samstag und Sonntag) ist sie jeweils in eben diesen Zeiten für dringende Fälle erreichbar (keine Terminvereinbarungen oder Anfragen). Außerhalb dieser Zeiten steht die steirische Hebammenhotline unter der Nummer 0664/3722999, 24h – sieben Tage die Woche, zur Verfügung. Bei Notfällen muss sich die Kundin* an die nächst­gelegene Klinik wenden.
    • Sollte die Wahlhebamme auf den ersten telefonischen Kontaktversuch der Kundin* nicht unmittelbar antworten, ist die Kundin* dazu verpflichtet, die telefonische Kontakt­aufnahme mit der Wahlhebamme weiterhin zu versuchen. Während eines Hausbesuches werden keine Anrufe entgegengenommen, um eine ungestörte Begleitung zu ermög­lichen; deswegen kann es zu Verzögerungen beim Rückruf kommen. Die Wahlhebamme bemüht sich innerhalb von zwei Stunden zurückzurufen.
    • Von der Hebamme instruierte telefonische Rückmeldungen bezüglich Vitalität des Kindes, dessen Trinkverhalten und Ausscheidungen o.ä. haben zuverlässig zu erfolgen und ver­stehen sich als Mitwirkungspflicht der Kundin*.
    • Die Kundin* ist verpflichtet, auf versäumte Anrufe von Seiten der Hebamme zu antworten und den Kontakt auch ihrerseits zu suchen.
    • Messenger Dienste wie z.B.: Signal, WhatsApp oder FB-Messenger werden nicht zur Kommunikation verwendet, da der Datenschutz der Kundin* damit nicht gewährleistet werden kann. Austausch von grafischem Material erfolgt per E-Mail (z.B. Fotos).

 

  1. Vertretungsbefugnis
    • Die Wahlhebamme erbringt die Leistungen selbst. Sie kann sich im Falle von Krank­heit, Urlaub oder Fortbildung, durch eine andere Wahlhebamme vertreten lassen. Diese Hebamme wird von der Wahlhebamme selbst organisiert. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich die Wahl­hebamme in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Insbesondere unterliegt die Ver­tretung den Bestimmungen der Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht.
    • Auch die Verweisung an eine Klinik gilt als professionelle Weiterversorgung. Die Kundin* hat bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken.

 

  1. Haft- und Rechtschutzversicherung

Für die Tätigkeit als freiberufliche Hebamme besteht eine Haft- und Rechtschutzversicherung.

  1. Verschwiegenheitspflicht

Persönliche und medizinische Daten, die im Zuge der Hebammenbetreuung bekannt werden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 7 Hebammengesetzes (HebG) und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Entbindung der Schweigepflicht kann nur durch die Kundin* selbst erfolgen.

Laut § 7 HebG besteht die Verschwiegenheitspflicht nicht, wenn

  • die durch die Offenbarung des Geheimnisses bedrohte Person die Hebamme von der Geheimhaltung entbunden hat
  • oder die Offenbarung des Geheimnisses nach Art und Inhalt durch ein öffentliches Interesse, insbesondere durch Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Rechtspflege, gerechtfertigt ist
  • oder Mitteilungen der Hebamme über die Versicherte an Träger der Sozialversicherung und Krankenfürsorgeanstalten zum Zweck der Honorar- bzw. Arzneimittelabrechnung, auch im automationsunterstützten Verfahren, erforderlich sind.

 

  1. Dokumentationspflicht

Die Wahlhebamme ist gemäß § 9 HebG dazu verpflichtet, alle Daten rund um Anamnese, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett etc. zu dokumentieren und für mind. zehn Jahre aufzubewahren. Die Dokumentation erfolgt elektronisch mit der Software „Hebamio“.

  1. Risikoaufklärung

Im Wochenbett können bei Mutter und/oder Kind gesundheitsbedrohende Zustände auftreten, wie zum Beispiel Sepsis, Thrombose, Psychische Erkrankungen, Mastitis und Ikterus. Die Wahl­hebamme ist darauf geschult, Anzeichen für diese Zustände zu erkennen und die Kundin* ge­gebenenfalls an geeignetes Fachpersonal weiterzuleiten. Die Überweisung findet mittels Über­weisungsformular statt.

  1. Investitionen/Kosten
  • Erstgespräch, Vor- Nachsorge: bis zu einer Stunde: € 85, pro weiteren 15 Min, je € 20
  • Vor- Nachsorge in Ordination: bis zu einer Stunde: € 70, pro weiteren 15 Min, je € 20
  • Kilometergeld: € 0,50 pro Kilometer *
  • Wochenend- und Feiertagszuschlag (pro Tag): € 15
  • Materialpauschale (einmalig): € 10
  • Beratungsgespräche am Telefon nach Betreuungsende: € 1 pro Minute
  • Einzelgeburtsvorbereitungskurs: € 300 (plus km-Geld bei Hausbesuch) (Dauer: 2×2 Std.)
  • Stillvorbereitungskurs: € 150 (plus km-Geld bei Hausbesuch) (Dauer: 2 Std.)
  • Beratungsgespräch per Telemedizin ( via Zoom) während der Corona Pandemie: € 60/Std.

 

* Wird immer vom Wohnort der Hebamme berechnet

  • Adresse: Steinbergstraße 57a, 8076 Vasoldsberg

 

  1. Zahlungsbedingungen

Eine Gesamtabrechnung mit allen einzelnen Terminen erfolgt nach Beendigung der Betreuung und wird per Mail zugesandt. Der Betrag ist innerhalb einer Woche auf den IBAN AT51 3825 2000 0105 4790, Kontoinhaberin Eli Candussi abzugsfrei einzuzahlen. Danach kann die Kundin* die Honorarnote bei der jeweiligen Kranken­kasse für die Rückerstattung einreichen.  Nach erfolgter Zahlung tritt die Betreuungsvereinbarung außer Kraft.

  1. Zahlungsverzug

Sollte die Kundin* innerhalb von zwei Wochen nach Stellung der Rechnung die Leistung noch nicht beglichen haben, schuldet die Kundin* Verzugszinsen und es fallen Mahnspesen an. Bei weiterem Ausbleiben der Zahlung wird ein Inkassobüro beauftragt.

  1. Praktikum im Rahmen des Studiums zur Hebamme

Die Wahlhebamme, bietet Student*innen die Möglichkeit im Rahmen des Studiums zur Hebamme, Praktika bei ihnen zu absolvieren. Die Student*innen werden gezielt ausgewählt und auf die Teilnahme bei den Terminen vorbereitet. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für Student*innen des Hebammenwesens.

o             Ich erkläre mich mit einer Begleitung der Wahlhebammen durch Student*innen prinzipiell einverstanden. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

  • Ich wünsche ausdrücklich keine Begleitung der Wahlhebammen durch Student*innen. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

 

  1. Informationsaustausch

 

  • Ich erkläre mich einverstanden, in unregelmäßigen Abständen, über Neuigkeiten (z.B. Corona etc.) Urlaube und Änderungen per E-Mail verständigt zu werden. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
  • Ich wünsche ausdrücklich keine Informationen per E-Mail. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

INFORMIERT ENTSCHEIDEN

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wahlhebamme Elisabeth Candussi BSc

für den Kurs:

  • Rückbildung mit oder ohne Baby

 

 

Vorläufig ONLINE, ansonsten vor Ort:

Institut Weitblick

Schemerlhöhe 84

8076 Vasoldsberg

1.Allgemeines

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (in Kurzform „AGB´s“ genannt) regeln die vertragliche Bindung zwischen der Kursleiterin Eli Candussi (im nachfolgenden „Wahlhebamme“ genannt) und der Kursteilnehmerin. Es gelten immer die vorliegenden AGB`s.


2.Vertragsabschluss

Die Angebote der Wahlhebamme sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Zusage durch die Wahlhebamme sowie schriftliche Annahme der AGB (per E-Mail) seitens der Kursteilnehmerin zustande.

Bis zehn Tage vor Leistungserbringung kann die Wahlhebamme ohne Angabe eines Grundes von einem Vertragsverhältnis und dazu getroffenen Vereinbarungen zurücktreten.

Die Wahlhebamme ist dazu berechtigt, Kurse ersatzweise durch befähigte Dritte abhalten zu lassen. Die Leistung umfasst Kursort, Zeit und Inhalt, nicht jedoch Kursleitung. So kann ein Kurs zur Gänze oder nur teilweise von anderen Personen als der Wahlhebamme angeleitet werden ohne, dass die Kursteilnehmerinnen darüber informiert werden müssen. Es können jedoch auch durch Krankheitsfall Einheiten entfallen, da die Kurse in einem Blocksystem abgerechnet werden, entsteht dadurch der Kursteilnehmer*in kein wirklicher Ausfall.


 

 

3.Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt wie unter Punkt 2 beschrieben und verpflichtet zur Zahlung des 10er Blocks. Eine Kursteilnahme ist ohne Anmeldung bzw. Kauf eines 10er Blocks nicht möglich. Schnupperstunden sind nicht möglich.

Die Detailinformationen für den jeweiligen Kurs befinden sich auf der Website

Für aufkommende Fragen steht die Wahlhebamme unter der folgenden Nummer zur Verfügung:

Elisabeth Candussi: 0650/9676781

 

4.Kosten & Zahlungen

Die Kosten für einen 10er Kursblock belaufen sich auf 120 €. Der 10er Block wird der Kursteilnehmerin bei der ersten Kurseinheit ausgehändigt. Die Rechnung wird der/dem Kursteilnehmerin per Email zugesandt und ist binnen sieben Tagen auf das genannte Bankkonto einzuzahlen. Bei Verzug behält sich die Wahlhebamme das Recht vor, nach einer Erinnerung, 20% auf den Ursprungspreis aufzuschlagen. Sollte dann noch immer keine Zahlung erfolgen, behält sich die Wahlhebamme vor ein Inkassobüro zu beauftragen. Hierfür entstehende Mehrkosten trägt die Kursteilnehmerin.

 

5.Stornierung

Für eine erfolgte Anmeldung besteht kein Rücktrittsrecht. Der 10er Block ist ab Rechnungsdatum ein Jahr gültig und kann für alle Bewegungskurse, die die Wahlhebamme Online oder im Institut Weitblick anbietet, genutzt werden. Der 10er Block ist nicht auf andere Personen übertragbar. 

Krankheit, Verletzung oder Ähnliches befreien nicht von einer zu zahlenden Kursgebühr. 

 

6.Kurstermine

Wochentage und Uhrzeit der jeweiligen Kurse sind auf der Homepage der Wahlhebamme ersichtlich. Ein Einstieg ist jederzeit möglich. Eine Voranmeldung für eine Kurseinheit seitens der Kursteilnehmerin ist nur bei Onlinekursen notwendig vor Ort nicht.

 

Vor Ort-Kurse: Die Wahlhebamme, die die Kurseinheit abhält, ist zu der stattfindenden Kurseinheit vor Ort. Sollte keine Teilnehmerin erscheinen (bis inklusive 15 Minuten nach Beginn) findet die jeweilige Einheit nicht statt. Bei den Kurstagen- und Zeiten kann es immer wieder zu Änderungen kommen, die Kursarten bleiben jedoch ident, bzw. erweitern sich wenn.

 

7.Haftung – Rechte Dritter

Für Unfälle, Diebstähle und Verletzungen jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Dies beinhaltet ebenso die Aufbewahrung von Gegenständen in der Garderobe. Die Aufsichtspflicht bleibt während allen Kursen und der gesamten Kursdauer bei den Eltern.  Eltern haften für ihre Kinder.

Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln, Fehlverhalten oder Störungen können Kursteilnehmerinnen ohne Ersatzansprüche vom Kurs ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der Kursgebühr erfolgt nicht.

 

  1. Eignung

Die Wahlhebamme hält fest, dass die gesundheitliche Eignung der Kursteilnehmerin Voraussetzung der Berechtigung zur Teilnahme am Kurs ist. Die Kursteilnehmerin sichert der Wahlhebamme zu, dass sie zur Teilnahme am Kurs, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht, geeignet ist. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung der Kursteilnehmerin, sich selbst über ihre gesundheitliche Eignung zur Teilnahme am jeweiligen Kurs durch eine fachärztliche Untersuchung Kenntnis zu verschaffen. Die Kursteilnehmerin trifft die alleinige Verantwortung dafür, dass die Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen möglich und zulässig ist.

Schwangeren Frauen wird empfohlen, vor der Teilnahme am Kurs mit ihrem/ihrer Gynäkologen*Gynäkologin Rücksprache zu halten, ob für sie die Teilnahme am Kurs ohne gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist.

Die Wahlhebamme behält sich vor, einzelne Kursteilnehmerinnen vom Kurs auszuschließen, insbesondere wenn sich herausstellt, dass eine Erkrankung oder Beeinträchtigung vorliegt, die eine Gefährdung der übrigen Kursteilnehmer*Kursteilnehmerinnen nach sich ziehen könnte. Für diesen Fall steht der Kursteilnehmerin kein Rückersatz der Kurskosten zu.

 

  1. Datenschutz

Die Wahlhebamme verpflichtet sich, Kundendaten nicht an Dritte weiterzugeben. Den Wahlhebammen ist es gestattet, personenbezogene Daten zum Zweck der elektronischen Datenverarbeitung und zum Zweck von Informations- und Emailzusendungen zu nutzen.

 

  1. Veranstalterin

Elisabeth Candussi, BSc Wahlhebamme

 

  1. Geschäfts- und Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart.

 

  1. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung des Behandlungsvertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt, somit was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag.  Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:

Bestimmungen im Hebammengesetz (HebG)

Bestimmungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuch (ABGB)

Eure Hebamme- Eli Candussi